Jugendspielordnung des Berliner Schachverbandes
§ 1 Organisation des Spielbetriebs und Spielberechtigung
§ 2 Spielweise und Spielregeln
§ 3 Ordnungsmaßnahmen
§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere
§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
§ 6 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) u14 – u18
§ 7 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) u10 und u12
§ 8 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften weiblich (BJEMw) u10w - u18w
§ 9 Spezielle Bestimmungen für Saisonturniere
§ 10 Berliner Mannschaftsmeister u20
§ 11 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften weiblich (BJMM) u14w und u20w
§ 12 Qualifikationsturnier zur Jugendbundesliga Nord
§ 13 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u16
§ 14 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u14
§ 15 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u12
§ 16 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u10
§ 17 Berliner Jugend-Schnellschacheinzelmeisterschaft (BJSEM)
§ 18 Berliner Jugend-Blitzmannschaftsmeisterschaft (BJBMM)
§ 19 Inkrafttreten§ 1 Organisation des Spielbetriebs und Spielberechtigung
1.1
Der Jugendausschuss (JA) des Berliner Schachverbandes (BSV) regelt den Jugendspielbetrieb, soweit er über den Rahmen der Mitgliedsvereine des Berliner Schachverbandes hinausgeht, insbesondere die unter § 1.3 aufgeführten Veranstaltungen.
1.2
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Spielerinnen und Spieler.
1.3
Der Jugendausschuss veranstaltet – sofern im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt sind – alljährlich folgende Turniere:
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft unter 18 Jahren (BJEM u18)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft weiblich unter 18 Jahren (BJEM u18w)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft unter 16 Jahren (BJEM u16)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft weiblich unter 16 Jahren (BJEM u16w)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft unter 14 Jahren (BJEM u14)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft weiblich unter 14 Jahren (BJEM u14w)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft unter 12 Jahren (BJEM u12)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft weiblich unter 12 Jahren (BJEM u12w)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft unter 10 Jahren (BJEM u10)
- Berliner Jugendeinzelmeisterschaft weiblich unter 10 Jahren (BJEM u10w)
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft weiblich unter 20 Jahren (BJMM u20w)
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft unter 19 Jahren (BJMM u19)
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft unter 16 Jahren (BJMM u16)
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft weiblich unter 14 Jahren (BJMM u14w)
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft unter 12 Jahren (BJMM u12)
Darüber hinaus sollte der Jugendausschuss nach Möglichkeit weitere Turniere ausrichten:
- Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft unter 10 Jahren (BJMM u10)
- Berliner Jugend-Schnellschach-Einzel(Mannschafts)meisterschaft (BJSEM)
- Berliner Jugend-Blitz-Mannschafts(Einzel)meisterschaft (BJBMM)
1.4
An diesen Veranstaltungen können grundsätzlich nur Jugendliche teilnehmen,
- die durch ihren Verein dem Berliner Schachverband gemeldet sind oder
- Schülerinnen und Schüler, die über eine laufende Kooperationsvereinbarung ihrer Schule mit einem Verein des Berliner Schachverbandes gemeldet sind.
Bei Meldung durch die jeweiligen Vereine sind sie startgeldfrei.
1.5
Der Jugendausschuss veranstaltet Turniere für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember des dem laufenden Geschäftsjahr vorangegangenen Jahres.
1.6
Die Turnierleitung obliegt bei allen vom Jugendausschuss ausgeschriebenen Turnieren dem jeweils zuständigen Beisitzer im Jugendausschuss. Im Falle der Verhinderung oder aus Gründen der Zweckmäßigkeit können nach Abstimmung im Jugendausschuss fachlich Geeignete mit der Turnierleitung betraut werden.
1.7
Über Nominierungen zu überregionalen Meisterschaften entscheidet in allen Fällen der Jugendausschuss.
1.8
Bei allen Jugendturnieren des Berliner Schachverbandes sind Tabak, Alkohol und sonstige Drogen verboten. Bei Verstößen ist die Turnierleitung berechtigt, geeignete Maßnahmen bis zum Ausschluss vom Turnier zu ergreifen.
§ 2 Spielweise und Spielregeln
2.1
Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), die Turnierordnung und Satzung des Berliner Schachverbandes bilden einen Bestandteil dieser Spielordnung und sind grundsätzlich anzuwenden, wenn diese Spielordnung keine abschließende Regelung trifft.
2.2
Zu allen vom Jugendausschuss ausgerichteten Turnieren hat der zuständige Beisitzer eine detaillierte Ausschreibung zu erstellen. Insbesondere ergänzende Regelungen zur Spielordnung sind bekanntzugeben.
2.3
Im Kinderschachbereich müssen die Schiedsrichter auf eine kindgerechte und pädagogisch sinnvolle Anwendung der Regeln achten. Hierbei ist, wie bei der DSJ, der Entwicklungsstand des Spielers zu beachten. Der Jugendausschuss hat die Schiedsrichter dementsprechend auf ihren Einsatz vorzubereiten.
2.4
Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet die Bestimmungen dieser Spielordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des fair play zu beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Verhalten in der Unterkunft und während er spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach § 3 geahndet werden.
2.5
Zur Unterstützung des fair-play-Gedankens kann der Jugendausschuss für Turniere ein Reuegeld in Höhe bis zu 50,00€ nehmen, das nach ordnungsgemäßer Beendigung des Turniers zurückgezahlt wird.
§ 3 Ordnungsmaßnahmen
3.1
Bei Verstößen gegen die Spielordnung können die nachfolgenden Strafen verhängt werden.
3.2
Maßnahmen des Schiedsrichters bzw. Turnierleiters:
- Verwarnung
- Zeitstrafe
- Erkennung auf Verlust von Partien
- Aberkennung eines Punktes oder mehrerer Punkte am Ende des Turnieres ohne Einflussnahme auf ein Einzelergebnis
- Anordnung, den Spielraum zu verlassen
- Anordnung, die Unterkunft zu verlassen
- Annulierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen
Bei wiederholten oder groben Verstößen kann weiterhin der Ausschluss von der laufenden Veranstaltung verhängt werden. Die vorliegende Aufzählung ist nicht abschließend. Der Schiedsrichter und Turnierleiter ist ermächtigt, Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu treffen.
3.3
Bei allen Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach § 3.2 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Einzelturniere
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Einzelturniere die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
4.1
Über die Platzierung entscheiden in folgender Reihenfolge absteigend:
Im Turnier nach Schweizer System:
- Punkte
- Buchholzwertung
- Buchholzsumme der Gegner (2. BHW)
- Progressivwertung
- Schwarzsiege
- Los
Im Rundenturnier:
- Punkte
- Sonneborn-Berger-Wertung
- direkter Vergleich
- Schwarzsiege.
4.2
Bei nicht ELO-gewerteten Turnieren sind die DWZ der Spieler für die Erstellung der Startrangliste ausschließlich maßgebend. Bei ELO-gewerteten Turnieren werden Spieler mit ELO-Zahl vor Spielern ohne gesetzt.
4.3
Bei der Erstellung der Startranglisten sollen die aktuellsten zur Verfügungen stehen Wertungszahlen genutzt werden.
4.4
Abweichend von § 1.4 sind auf den untersten Qualifikationsebenen der Berliner Jugendeinzelmeisterschaften u10(w) – u18(w) auch Spielerinnen und Spieler spielberechtigt, die nicht Mitglied des Deutschen Schachbundes sind. Diese dürfen jedoch nur im Rahmen des “Schnuppertrainings” teilnehmen, damit sie über den Landessportbund Berlin Versicherungsschutz genießen. Dem meldenden Verein obliegt die Pflicht zum Nachweis, dass der Beginn des Schnuppertraining am Ende der BJEM nicht länger als vier Wochen zurückliegt.
4.5
Bei Punktgleichheit auf Platz 1 oder einem Qualifikationsplatz zur Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft entscheidet abweichend von § 4.2 ein doppelrundiger Stichkampf zwischen den Punktgleichen. Bei mehreren Teilnehmern können sich die Teilnehmer auf ein einrundiges Turnier einigen. Sind Spieler auch nach dem Stichkampf punktgleich, so gewinnt der Spieler, der die bessere Wertung nach § 4.2 im Turnier erzielt hat.
§ 5 Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsturniere
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Mannschaftsturniere die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
5.1
Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.
5.2
Für Mannschaftsmeisterschaften ist nur spielberechtigt, wer am 15. Juli (Passschreibungstermin) für keinen anderen Verein spielberechtigt war.
5.3
Über die Platzierung entscheiden in folgender Reihenfolge absteigend:
Im Turnier nach Schweizer System:
- Punkte
- Buchholzwertung
- Brettpunkte
- Progressivwertung
- Berliner Wertung aus allen Kämpfen
- direkter Vergleich
- Los
Im Rundenturnier:
- Punkte
- höhere Zahl der Brettpunkte aus allen Kämpfen
- Sonneborn-Berger-Wertung
- direkter Vergleich
- Berliner Wertung des direkten Vergleichs
- Siegwertung.
5.4
Jede Mannschaft benennt dem Turnierleiter einen Mannschaftsführer. Der Mannschaftsführer ist zuständig für die Mannschaftsaufstellung. Er darf während des Turniers seinen Spielern raten, die Partie aufzugeben oder fortzusetzen, einen Remisvorschlag anzunehmen, abzulehnen und abzugeben. Er hat das Recht, im Namen der Mannschaft gegen Entscheidungen des Schiedsrichters oder Turnierleiters Protest einzulegen. Ist der Mannschaftsleiter zu einem Wettkampf/einer Runde nicht anwesend, ist ein Ersatz zu benennen.
5.5
Zum Meldeschluss können beliebig viele Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden.
5.6
Die Mannschaftsaufstellungen gelten als Ranglisten. Sie müssen in allen Altersklassen den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und ggf. die Spielerpassnummer jedes Spielers enthalten und sind zum angesetzten Termin beim Turnierleiter einzureichen.
5.7
Ersatzspieler müssen in der Meldung festgelegter Reihenfolge hinter den Stammspielern eingesetzt werden, die entsprechend aufrutschen müssen.
5.8
Bei unberechtigtem Einsatz eines Spielers in zwei Mannschaften gilt dieser nur in dem zeitlich früheren Wettkampf als spielberechtigt, bei gleichzeitigem Wettkampf dort, wo er tatsächlich gespielt hat. Falsche Brettbesetzung (bzw. Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers) zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spieler nach sich.
5.9
Die im Rundenplan oder der Spielansetzung erstgenannte Mannschaft hat an den geraden Brettern Weiß.
5.10
Vor Spielbeginn geben die Mannschaftsleiter ihre Mannschaftsaufstellungen gegenseitig bekannt.
§ 6 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) u14 – u18
6.1
Die Jugendeinzelmeisterschaften der Altersklassen u14, u16 und u18 werden jeweils als offenes Turnier gespielt.
6.2
Es werden 7 Runden Schweizer System gespielt.
6.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Stunde für den Rest der Partie.
6.4
Spieler, die einer der Vorrunden in den Altersklassen u10 oder u12 gespielt haben und sich dort nicht für die Endrunde qualifiziert haben, dürfen nicht an den Endrunde der u14 – u18 teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Jugendausschuss auf Antrag.
6.5
Die Sieger erhalten den Titel “Berliner Jugendeinzelmeister [Ak] [Jahr]”.
§ 7 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) u10 und u12
7.1 Vorrunden als Qualifikationsturnier für die Endrunde.
7.1.1
Die Vorrunden werden als offene Turniere gespielt. Bereits für die Endrunde qualifizierte Spieler sind für die Vorrunden nicht spielberechtigt. Spieler, die sich in der U10 bereits qualifiziert haben, müssen vor der Teilnahme an einer U12 Vorrunde erklären, an welcher Endrunde sie teilnehmen, sollten sie sich für beide qualifizieren.
7.1.2
Es werden sieben Runden Schweizer System gespielt.
7.1.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 1 Stunde für 30 Züge zuzüglich 15 Minuten für den Rest der Partie (u10) bzw. 1,5 Stunden für 36 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie (u12).
7.2 Endrunde der Berliner Jugendeinzelmeisterschaft
7.2.1
Für die Endrunde sind die Qualifizierten aus den beiden Vorrunden sowie vom Jugendausschuss vor der 1. Vorrunde benannte Freiplatzinhaber spielberechtigt.
7.2.2
Es wird ein Rundenturnier mit 10 oder 12 Teilnehmern gespielt.
7.2.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 1,5 Stunden für 36 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie.
7.2.4
Der Sieger erhält den Titel “Berliner Jugendeinzelmeister [Ak] [Jahr]”.
§ 8 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften weiblich (BJEMw) u10w - u18w
8.1
Die Berliner Jugendeinzelmeisterschaften u10w bis u18w werden grundsätzlich als Rundenturniere ausgetragen. Sollten mehr als acht Teilnehmerinnen pro Altersklasse melden, wird ein Turnier mit 5 oder 7 Runden Schweizer System gespielt.
8.2
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 1,5 Stunden für 36 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie (u10w und u12w) bzw. 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Stunde für den Rest der Partie (u14w – u18w).
8.3
In der u10w kann der Jugendausschuss die Bedenkzeit verkürzen.
8.4
Die Mädchenmeisterschaften sollen nach Möglichkeit nicht parallel zu den Meisterschaften der Jungen stattfinden.
8.5
Die Siegerin erhält den Titel “Berliner Jugendeinzelmeisterin [Ak] [Jahr]”.
§ 9 Spezielle Bestimmungen für Saisonturniere
9.1
Diese speziellen Bestimmungen finden zur Zeit Anwendung auf §§ 12 und 13 und ergänzen die Regelungen aus § 5.
9.2
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften können von Oktober – Juni stattfinden.
9.3
Mit der Mannschaftsmeldung sind ein Spielort und ein Mannschaftsleiter (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben. Weiterhin sind die Termine (gemäß Ausschreibung) anzugeben, an denen die Mannschaft nicht spielen kann oder der Spielort nicht zur Verfügung steht. Hierbei ist auch anzugeben, wie viele Mannschaften maximal gleichzeitig Heimspiel haben können.
9.4
Der Turnierleiter (TL) versendet an die spielberechtigten Vereine und an den Landesjugendwart eine Ausschreibung.
9.5
Der TL erstellt den Rundenplan und versendet diesen spätestens zwei Wochen vor der ersten Runde an alle teilnehmenden Vereine.
9.6
Der TL kann an einem Wochenende bis zu zwei Kämpfe ansetzen. In der Altersklasse u12 ist es dem TL gestattet, zwei Kämpfe an einem Tag anzusetzen.
9.7
Nach jeder Runde sind vom TL die Mannschaftsergebnisse an die beteiligten Vereine, den Landesjugendwart, den Referenten für das Mitteilungsblatt und den Referenten für die Homepage des Verbandes zu versenden.
9.8
Nach Abschluss der BJMM werden alle Ergebnisse an den Wertungsreferenten des BSV weitergereicht.
9.9
Die Kämpfe beginnen in der Regel Samstags wie Sonntags um 10:00 Uhr.
9.10
Spieler der nachfolgenden Mannschaften einer Altersklasse gelten als Ersatzspieler. Ein Spieler kann pro Runde nur in einer Mannschaft einer Altersklasse spielen.
9.11
Sollte mehr als ein Brett in einem Wettkampf von einer Mannschaft unbesetzt bleiben, zahlt der Verein 20€
9.12
Das Antreten von weniger als 50 % der Spieler einer Mannschaft bis eine Stunde nach Spielbeginn gilt als Nichtantritt.
9.13
Tritt eine Mannschaft nicht an oder zurück, hat der betreffende Verein eine Strafe in Höhe von 50,00€ zu zahlen. Die Mannschaft verliert kampflos an allen Brettern und scheidet nach dem zweiten Mal aus dem Turnier aus. Ihre Ergebnisse werden dann annulliert.
Ein doppelter Nichtantritt an einem Tag gilt als einmaliger Nichtantritt.9.14
Der gastgebende Verein ist zur Ergebnismeldung per E-Mail (in Ausnahmefällen per Telefon oder Fax) verpflichtet.
9.15
Die Ergebnismeldung hat bis zum Sonntag des Wettkampfwochenendes an den Turnierleiter zu erfolgen.
9.16
Sollte der Termin überzogen werden, ist der TL berechtigt, den Verein mit einer Buße von 5,00€ zu belegen.
9.17
Die von beiden Mannschaftsleitern ausgefüllte und unterschriebene Spielberichtskarte muss von der gastgebenden Mannschaft bis zum Saisonende verwahrt werden und auf Verlangen des Turnierleiters vorzuweisen sein.
§ 10 Berliner Mannschaftsmeister u20
Die bestplatzierte Berliner Mannschaft in der Jugendbundesliga Nord erhält den Titel “Berliner Jugendmannschaftsmeister u20 [Jahr]”.
§ 11 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften weiblich (BJMM) u14w und u20w
11.1
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften u20w und u14w werden als offene Turniere ausgetragen.
11.2
Es wird ein Rundenturnier gespielt.
11.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie.
11.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielerinnen. Die Meldung einer Spielerin eines anderen Vereins des Berliner Schachverbandes ist zulässig.
11.5
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel Berliner Jugendmannschaftsmeister [Ak] [Jahr]“.
§ 12 Qualifikationsturnier zur Jugendbundesliga Nord
12.1
Das Qualifikationsturnier zur Jugendbundesliga Nord wird als offenes Turnier ausgetragen und soll parallel zu den Terminen der BJMM U16 terminiert werden.
12.2
Es wird ein Rundenturnier gespielt. Sollten mehr als zehn Mannschaften gemeldet werden, wird das Turnier in Staffeln ausgetragen. Die Staffelsieger spielen in einem Finalkampf den Aufsteiger in die Jugendbundesliga Nord aus. Dabei sind nur Spielerinnen und Spieler spielberechtigt, die auch während der laufenden Saison spielberechtigt waren.
12.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie.
12.4
Eine Mannschaft besteht aus sechs Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielern. Bei der Meldung der Mannschaft darf ein Spieler nicht 200 DWZ-Punkte mehr haben als ein vor ihm gesetzter Spieler. Nachgemeldete Spieler sind von dieser Regel unter der Voraussetzung ausgenommen, dass sie zum Meldetermin nicht Mitglied des Vereins waren.
12.5
Stammspieler der Jugendbundesliga-Mannschaft dürfen nicht für das Qualifikationsturnier zur Jugendbundesliga Nord gemeldet werden.
12.6
Wurde ein Spieler in der Jugendbundesliga Nord eingesetzt, ist er für die Runde mit der gleichen Nummer im Qualifikationsturnier gesperrt. Nach dreimaligem Einsatz in der Jugendbundesliga ist er für alle folgenden Runden des Qualifikationsturniers gesperrt.
§ 13 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u16
13.1
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft u16 wird als offenes Turnier ausgetragen.
13.2
Dem Turnierleiter stehen in Abstimmung mit dem Jugendausschuss zwei Modi zur Verfügung:
- Es wird ein Rundenturnier gespielt. Sollten mehr als zehn Mannschaften gemeldet werden, wird das Turnier in zwei Staffeln ausgetragen. Die besten zwei jeder Staffel qualifizieren sich für ein Finale, das möglichst an einem Wochenende ausgetragen wird. Erspielte Ergebnisse werden dabei übernommen.
- Es wird ein sieben- oder neunrundiges Turnier nach Schweizer System gespielt. Nach Möglichkeit sollten Heim- und Auswärtsspiele abwechselnd stattfinden, der Turnierleiter darf die Auslosung unter diesen Gesichtspunkten beeinflussen, sofern dieser Eingriff nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
13.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie.
13.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielern. Bei der Meldung der Mannschaft darf ein Spieler nicht 200 DWZ-Punkte mehr haben als ein vor ihm gesetzter Spieler. Nachgemeldete Spieler sind von dieser Regel unter der Voraussetzung ausgenommen, dass sie zum Meldetermin nicht Mitglied des Vereins waren.
13.5
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel “Berliner Jugendmannschaftsmeister u16 [Jahr]”.
§ 14 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u14
14.1
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft u14 wird als offenes Turnier ausgetragen.
14.2
Es wird ein Turnier an ein bis zwei Wochenenden gespielt. Das Turniersystem und die Rundenanzahl sind von der Teilnehmerzahl abhängig.
14.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt pro Spieler möglichst 2 Stunden für 40 Züge zuzüglich einer Stunde für den Rest der Partie
14.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielern.
14.5
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel “Berliner Jugendmannschaftsmeister u14 [Jahr]”.
§ 15 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u12
15.1
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft u12 wird als offenes Turnier ausgetragen.
15.2
Es wird ein Turnier nach Schweizer System an zwei Wochenenden gespielt.
15.3
Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt dabei 1,5 Stunden für 36 Züge zuzüglich einer halben Stunde für den Rest der Partie.
15.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und beliebig vielen Ersatzspielern.
15.5
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel “Berliner Jugendmannschaftsmeister u12 [Jahr]”.
§ 16 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft (BJMM) u10
16.1
Die Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaft u10 wird als offenes Turnier ausgetragen.
16.2
Es werden 5 Runden Schweizer System gespielt.
16.3
Die Bedenkzeit beträgt 60 Minuten pro Spieler und Partie.
16.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und zwei Ersatzspielern.
16.5
Für einen Verein sind spielberechtigt:
- Mitglieder nach § 1.4 dieser Jugendspielordnung oder
- Spieler, die keinem Verein des Deutschen Schachbundes angehören
16.6
Mitglieder nach § 1.4 müssen vor vereinslosen Spielern gemeldet und eingesetzt werden.
16.7
Ein Spieler darf während des gesamten Turniers nur in einer Mannschaft spielen.
16.8
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel “Berliner Jugendmannschaftsmeister u10 [Jahr]”.
§ 17 Berliner Jugend-Schnellschacheinzelmeisterschaft (BJSEM)
17.1
Die Berliner Jugend-Schnellschacheinzelmeisterschaft findet als offenes Turnier statt.
17.2
Es werden 7 Runden Schweizer System gespielt.
17.3
Die Bedenkzeit beträgt 20 Minuten pro Spieler und Partie.
17.4
Spielberechtigt sind Mitglieder des Berliner Schachverbandes, die im laufenden Kalendarjahr das 26. Lebensjahr nicht vollenden.
17.5
Der Sieger/die Siegerin erhält den Titel “Berliner Jugend-Schnellschacheinzelmeister(in) [Jahr]”.
17.6
Die BJSEM soll eine Mannschaftswertung beinhalten, bei der die Punkte der besten vier Spieler eines Vereins addiert werden. Der Verein mit der höchsten Punktzahl gewinnt. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung des jeweils besten Spielers.
17.7
Darüber hinaus können Preise für bestimmte Altersklassen vergeben werden.
§ 18 Berliner Jugend-Blitzmannschaftsmeisterschaft (BJBMM)
18.1
Die Berliner Jugend-Blitzmannschaftsmeisterschaft wird als offenes Mannschaftsturnier ausgetragen.
18.2
Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spieler und Partie.
18.3
Die BJBMM wird in der Regel als Rundenturnier ausgetragen. Bei einem großen Teilnehmerfeld von mehr als 24 Mannschaften werden 19 Runden nach dem Schweizer System gespielt.
18.4
Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und maximal zwei Ersatzspielern eines Vereins. Die Bildung von Spielgemeinschaften ist möglich, diese können jedoch nicht in die Preisränge gelangen.
18.5
Ein Spieler darf während des gesamten Turnier nur in einer Mannschaft spielen. Bei einem Verstoß werden beide Mannschaften disqualifiziert.
18.6
Die bestplatzierte Mannschaft erhält den Titel “Berliner Jugend-Blitzmannschaftsmeister [Jahr]”.
18.7
Nach Möglichkeit sollen auch Preise in einzelnen Altersklassen und Brettpreise vergeben werden.
§ 19 Inkrafttreten
Diese Spielordnung wurde am 17.03.2006 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Sie wurde zuletzt am 20.04.2007 geändert.