Finanzordnung Berliner Schachjugend (BJFO)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) - Vorrunden / Endrunde
§ 3 Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft (DEM)
§ 4 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften (BJMM)
§ 5 Jugendbundesliga (JBL)/ Norddeutsche Vereinsmeisterschaften (NDVM)
§ 6 Deutsche Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften
§ 7 Deutsche Ländermeisterschaften (DLM) / sonstige Vergleiche
§ 8 Berliner Kader / Zweit- und Drittplatzierte der BJEM
§ 9 Schulschachturniere

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1

Ein Antrag auf Zuschuss hat spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung an den Landesjugendwart (LJW) zu erfolgen. Über den Antrag entscheidet der Berliner Jugendausschuss (JA).

1.2

Für Turniere, die nicht in der BJFO aufgeführt sind, ist spätestens eine Woche vor Turnierbeginn ein schriftlicher Antrag beim LJW einzureichen. Der Antrag wird nach positiver Beratung durch den JA an das Präsidium des Berliner Schachverbandes (BSV) weitergeleitet. Dieses entscheidet endgültig.
Ausgenommen hiervon ist Abschnitt 8 der BJFO.

1.3

Bei Zuschüssen mit Ausnahme der Pauschalbeiträge gelten die Reisebestimmungen des Landessportbundes (LSB) bzw. der Senatsverwaltung sowie Punkt 6.3 der Finanzordnung des BSV vom 20.05.1985. Diese Zuschüsse werden mit denen Dritter (z.B. LSB, Senat, SJB) verrechnet.
Der Begriff "Reisekosten" beinhaltet in den folgenden Ausführungen Fahrt- und Unterbringungskosten.

1.4

Anträge haben immer schriftlich zu erfolgen.

1.5

Der Berechnung sämtlicher Zuschüsse liegt bei Unterbringungs- sowie Fahrtkosten das jeweils günstigst mögliche Angebot zu Grunde.

§ 2 Berliner Jugendeinzelmeisterschaften (BJEM) - Vorrunden / Endrunde

2.1

Grundsätzlich wird in den Vor- und Endrunden je Altersklasse ein Schiedsrichter eingesetzt.
Finden einige Endrunden an einem gemeinsamen Spielort statt, so richtet sich die Anzahl der Schiedsrichter nach der Anzahl der Teilnehmer dort.
Finden alle Endrunden an einem Spielort statt, so werden mindestens zwei Turnierleiter eingesetzt.

2.2

Die Turnierleiter in den Vorrunden erhalten nach Abgabe einer Turniertabelle eine Pauschale in Höhe von 13€ pro Tag und Altersklasse. Die Turnierleiter der Endrunde werden nach FO des BSV vergütet.

2.3

Die Besten der Berliner Meisterschaften erhalten Sachpreise.

§ 3 Deutsche Jugendeinzelmeisterschaft (DEM)

3.1

Die folgenden Bestimmungen gelten für die DEM der Jungen und Mädchen gleichwertig.

3.2

Berliner Meister erhalten die Reisekosten abzüglich eines Eigenkostenanteils von 150€ erstattet.

3.3

Die Betreuerkosten werden in den Altersklassen

übernommen.

Wenn alle DEM an einem Ort zentral ausgerichtet werden, nominiert der JA drei Berlin Betreuer und setzt einen Delegationsleiter ein, deren Kosten voll übernommen werden.

3.4

Für DSB-Kaderspieler, die nicht unter 3.2 fallen, wird eine Reisekostenzuschuss in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens aber 50€, gewährt.

3.5

Spieler, die an einer Talentsichtungsmaßnahme des DSB teilnehmen, erhalten auf Antrag einen pauschalen Reisekostenzuschuss in Höhe von 30€.

§ 4 Berliner Jugendmannschaftsmeisterschaften (BJMM)

Es wird ein Referent des JA für die BJMM eingesetzt. Dieser fungiert als Turnierleiter der BJMM.
Für die Berliner Meister stehen Preise zur Verfügung.

§ 5 Jugendbundesliga (JBL)/ Norddeutsche Vereinsmeisterschaften (NDVM)

5.1

Jeder teilnehmende Verein an der JBL erhält einen pauschalen Reisekostenzuschuss von grundsätzlich 75€ pro Saison.

5.2

Für die von den Norddeutschen Verbänden organisierten NDVM erhält jeder teilnehmende Verein, der sich auf Berliner Ebene qualifiziert hat, pauschal 75€.

§ 6 Deutsche Vereinsjugendmannschaftsmeisterschaften

Qualifizierte Berliner Teilnehmer erhalten ein Fünftel ihrer Reisekosten für

§ 7 Deutsche Ländermeisterschaften (DLM) / sonstige Vergleiche

Die Betreuerkosten werden voll übernommen.
Die Teilnehmerkosten werden abzüglich eines Eigenanteils von bis zu 150€ übernommen. Der Betrag wird vor der Meisterschaft festgelegt.

§ 8 Berliner Kader / Zweit- und Drittplatzierte der BJEM

8.1

Die Trainer der Kader erhalten eine Vergütung für die vom BSV veranstalteten Trainingsmaßnahmen entsprechend der mit ihnen abgeschlossenen Verträge.

8.2

Kaderspieler des D3- und D4-Kaders können auf schriftlichen Antrag einen Zuschuss für die Teilnahme an Turnieren mit Notationspflicht erhalten. Voraussetzung ist die Abgabe einer kommentierten Partie, der Abschlusstabelle und eines Kurzberichts. Gleiches gilt für Kaderspieler, die gleichzeitig Mitglied im D1- und D2-Kader sind.

8.3

Die Höhe eines Zuschusses beträgt pro bezuschusster Veranstaltung grundsätzlich höchstens 50€. In begründeten Ausnahmefällen kann der JA einen höheren Zuschuss gewähren.

8.4

Der Zuschuss wird aus Mitteln des BSV gezahlt. Die Höhe dieser Mittel ist im Jugend-Etat genau festgelegt. Sind diese Mittel erschöpft, so können Anträge nur mit Zustimmung des Präsidiums des BSV bewilligt werden.

8.4

Im D2-Kader kann der Kadertrainer von jedem Kadermitglied pro Modul einen Teilnehmerbeitrag i.H.v. 5,- € einfordern.

§ 9 Schulschachturniere

9.1

Die Turnierleiter werden nach FO des BSV vergütet.

9.2

Die teilnehmenden Schulen am Deutschen Schulmannschaftswettbewerb erhalten einen pauschalen Zuschuss von 150€, wenn sie eine gültige Kooperationsvereinbarung mit einem Berliner Schachverein haben.


Diese Ordnung trat mit Wirkung vom 06.04.1993 in Kraft und wurde zuletzt am 20.04.2007 geändert.